Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungendes
Maklerunternehmens AS-Immobilien, Anita Schlusche, Heydeckerstr. 27, 87435 Kempten

I.) Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich.Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den Abschluss eines Vertrags durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen.

 

II.) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags über den Kauf/Verkauf einer Immobilie entsteht ein Maklerlohn, wenn der Vertrag hierdurch zu Stande kommt. Die Höhe des Maklerlohns richtet sich nach den getroffenen, vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen.Ist Vertragsgegenstand ein Einfamilienhaus mit oder ohne Einliegerwohnung oder ist Vertrags-gegenstand eine Eigentumswohnung
1.) und ist der Makler vom Verkäufer und vom Käufer beauftragt, ist sowohl der Verkäufer als auch der Käufer jeweils verpflichtet die Hälfte aus der gesamten anfallenden Maklerprovision zu zahlen.
2.) und besteht lediglich zwischen dem Verkäufer und dem Makler oder lediglich zwischen dem Käufer und dem Makler der Maklervertrag, kann die Maklerprovision nur zur Hälfte der jeweils anderen Partei auferlegt werden. Die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, muss mindestens in gleicher Höhe wie die andere Partei zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet bleiben.Der Anspruch auf Maklerlohn gegen die andere Partei als die Vertragspartei, wird erst dann fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, den Maklerlohn vollständig bezahlt hat und der anderen Partei über die Zahlung ein Nachweis erbracht ist.
3.) die Regelungen aus Ziff. II 1 u. 2 finden nur Anwendung, wenn der Käufer gemäß § 656b BGB Verbraucher ist.4.) ist Vertragsgegenstand eine andere Immobilie als ein Einfamilienhaus mit oder ohne Einlieger-wohnung oder als eine Eigentumswohnung oder ist der Käufer kein Verbraucher, wird die anfallende Maklerprovision und die Partei, die zur Zahlung verpflichtet ist, gesondert geregelt.Für die Entstehung des Maklerlohns ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.

 

III.) Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie vertraglich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger, Behörden, u.a. angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeitderen Angaben kann keine Haftung übernommen werden.Darüber hinaus können wir für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so sollen diese Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzt werden. Können sich die Parteien nicht auf wirksame Regelungen verständigen, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.Sonstiges: Haftungsansprüche gegenüber Dritten sind ausgeschlossenGerichtsstand: ist der Auftraggeber Kaufmann, wird für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Maklervertrag ergeben, soweit rechtlich möglich als Gerichtsstand Kempten/Allgäu vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.